Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FACT Future GmbH, FN 631379z, A-8200 Gleisdorf, Hofäckergasse 4/2.

  1. Geltung
    1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Rechtsgeschäfte und Leistungen der FACT Future GmbH betreffend Leistungen an Geschäftspartner, die Unternehmer gemäß Konsumentenschutz-gesetz (KSchG) sind.
    2. Die FACT Future GmbH schließt im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit jegliche Rechtsgeschäfte ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sodass alle ihre Angebote und Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB erbracht werden.
    3. Von diesen AGB abweichende Bedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Geschäftspartners der FACT Future GmbH werden nicht anerkannt, diesen wird ausdrücklich widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn die FACT Future GmbH ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht. Diese AGB gelten selbst dann, wenn sie nicht nochmals vereinbart wurden, auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte (und deren Anbahnung) zwischen der FACT Future GmbH und dem Geschäftspartner, sofern keine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
    4. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners gelten nur insoweit, als die FACT Future GmbH dazu die ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat. Jedenfalls mit Erteilung des Auftrages durch den Geschäftspartner gelten diese AGB als akzeptiert.
  2. Zustandekommen von Rechtsgeschäften (Aufträgen); Storno
    1. Sämtliche Angebote der FACT Future GmbH sind freibleibend, ohne Bindungswirkung und ausschließlich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Geschäftspartner zu verstehen. Rechtsgeschäfte zwischen der FACT Future GmbH und dem Geschäftspartner kommen durch Entgegennahme der den Vertragsabschluss bewirkenden Willenserklärung des Geschäftspartners durch die FACT Future GmbH zustande, sofern diese dem Angebot bzw. der sonstigen Einigung entspricht. Die FACT Future GmbH kann entgegengenommenen Willenserklärungen widersprechen, wenn diese mit dem Angebot bzw. der sonstigen Einigung nicht übereinstimmen; diesfalls kommt kein Rechtsgeschäft zustande. Für den Vertragsabschluss bedarf es – zur Klarstellung – keiner Auftragsbestätigung durch die FACT Future GmbH.
    2. Der Geschäftspartner ist berechtigt, ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft vor Beginn der Leistungserbringung durch die FACT Future GmbH einseitig zu stornieren. Eine Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt das Eingangsdatum des Stornierungsschreibens bei der FACT Future GmbH. Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem vereinbarten Beginn der Leistungen der FACT Future GmbH sind 100%, bei einer Stornierung zwischen einem und drei Monaten sind 60% und bei einer Stornierung ab drei Monate sind 30% des vereinbarten Honorars bzw. Entgelts der FACT Future GmbH zu bezahlen.
    3. Die FACT Future GmbH ist berechtigt, ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft bis zu einem Monat vor Beginn der Leistungserbringung durch die FACT Future GmbH einseitig zu stornieren. Eine Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt das Eingangsdatum des Stornierungsschreibens beim Geschäftspartner. Weder der Geschäftspartner noch die FACT Future GmbH können aufgrund oder in Zusammenhang mit einer derartigen Stornierung durch die FACT Future GmbH Ansprüche erheben.
  3. Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen
    1. Sämtliche Preise, Entgelte und Honorare verstehen sich in EURO exklusive Steuern, Gebühren und sonstiger Abgaben und werden mit Beginn jedes Kalenderjahres um die in den letzten 12 Monaten eingetretene Erhöhung des Verbraucherpreisindex (VPI 2010) angepasst.
    2. Der Geschäftspartner nimmt zur Kenntnis, dass eine von der FACT Future GmbH vorgenommene, nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Entgelts unverbindlich ist. Sofern für Leistungen der FACT Future GmbH kein bestimmtes Entgelt vereinbart wurde, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart; die Angemessenheit richtet sich nach den sonstigen Entgeltvereinbarungen.
    3. Allfällige mit der Leistungserfüllung in Zusammenhang stehende Gebühren und Abgaben, die von der FACT Future GmbH an Dritte zu leisten sind, trägt der Geschäftspartner. Der Geschäftspartner verpflichtet sich diesbezüglich, die von der FACT Future GmbH vorgeschriebenen Beträge unverzüglich zu bezahlen und die FACT Future GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
    4. Eine dem Geschäftspartner übermittelte ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Rechnung der FACT Future GmbH gilt als genehmigt, wenn und soweit der Geschäftspartner der Rechnung nicht binnen eines Monats (maßgebend ist der Eingang bei FACT Future GmbH) ab Erhalt schriftlich widerspricht.
    5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat jede Zahlung spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Wird dem Geschäftspartner eine längere Zahlungsfrist eingeräumt, gilt die Zahlung als gestundet (reine Stundung); im Fall der Überschreitung der Zahlungsfrist wird die Stundung automatisch hinfällig. Zahlungen an Angestellte oder sonstige Vertreter der FACT Future GmbH, die nicht ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.
    6. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat die FACT Future GmbH jedenfalls Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des vereinbarten Entgelts.
    7. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen. Eine Aufrechnung gegen Entgeltforderungen der FACT Future GmbH ist nur mit ausdrücklich schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  4. Höhere Gewalt
    1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die FACT Future GmbH unter Ausschluss jeglicher Rechtsansprüche (insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen) des Geschäftspartners dazu, vereinbarte Fristen entsprechend zu verlängern. Bei höherer Gewalt liegt jedenfalls kein Verzug vor.
    2. Als höhere Gewalt gilt jedes außer- und innerbetriebliche Ereignis bzw. jeder Umstand, das bzw. der mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht verhinderbar ist. Dazu zählen insbesondere Naturgewalten wie etwa Feuer, Erdbeben, Erdrutsch etc., aber z.B. auch Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Revolution, Seuchen, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Stromausfall, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten und ähnliche vergleichbare Umstände.
  5. Gewährleistung, Haftung, Nutzungsrechte
    1. Die FACT Future GmbH haftet bei Verschulden für alle Personenschäden, bei Vorsatz und in den Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine unbegrenzte Haftung vorsieht, jeweils unbegrenzt.
    2. Der Geschäftspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die von der FACT Future GmbH erbrachten Leistungen Beratungsleistungen sind, für deren Umsetzung durch den Geschäftspartner von der FACT Future GmbH keinerlei Haftung übernommen werden kann. Insbesondere haftet die FACT Future GmbH für keinen Erfolg, sondern lediglich für die sorgfältige Erbringung der geschuldeten Leistungen. Soweit die Leistungen künstliche Intelligenz umfassen oder betreffen, ist die FACT Future GmbH bestrebt, durch sorgfältige Implementierung und Testung die mit künstlicher Intelligenz verbundenen Risiken möglichst gering zu halten. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass unter Verwendung von künstlicher Intelligenz erzielte Ergebnisse nicht verlässlich sind und jedenfalls einer separaten Überprüfung durch den Geschäftspartner bedürfen. Insbesondere dafür wird daher keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von vom Geschäftspartner erzielten Ergebnissen übernommen.
    3. Die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten der FACT Future GmbH ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der FACT Future GmbH mit der Höhe des vom Geschäftspartner nach dem konkreten Rechtsgeschäft geschuldeten Nettoentgelts beschränkt.
    4. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Verlust von Informationen und Daten ist ausgeschlossen. Entgangener Gewinn ist auch die Vernichtung einer Erwerbschance, die im Zeitpunkt der Schädigung bereits einen gegenwärtigen selbständigen Vermögenswert darstellt (z.B. aufgrund eines bereits bestehenden Vertrages des Geschäftspartners mit einem Dritten).
    5. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche gegen die FACT Future GmbH verjähren in 12 Monaten nach Rechnungsdatum. Soweit die Haftung der FACT Future GmbH ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
    6. Der FACT Future GmbH sind keine Rechte Dritter bekannt, die der vertragsgemäßen Nutzung ihrer Leistungen durch den Geschäftspartner entgegenstehen. Die FACT Future GmbH hat diesbezüglich aber keine Recherchen angestellt und übernimmt diesbezüglich keine Haftung. Sollte sich herausstellen, dass Rechte Dritter bestehen, wird sich die FACT Future GmbH darum bemühen, diese zu angemessenen Konditionen zu erhalten und dem Geschäftspartner weitergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Geschäftspartner den diesbezüglich betroffenen Leistungsteil nicht weiter nutzen. Das Entgelt ist nach Treu und Glauben anhand des erzielten Nutzens des Geschäftspartners aufzuteilen bzw. zu refundieren. Die von der FACT Future GmbH erbrachten Leistungen sowie jegliche Unterlagen inklusive Zeichnungen und Skizzen, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, Quellcodes, Prospekte etc. sind und bleiben stets (auch geistiges) Eigentum der FACT Future GmbH. Der Geschäftspartner ist berechtigt, diese Unterlagen etc. auf nichtexklusiver Basis für eigene Zwecke zu nutzen, erhält daran aber keine wie immer gearteten weitergehenden Werknutzungs- oder Verwendungsrechte. Eine Weitergabe dieser erlaubten Nutzungsrechte ist unzulässig.
  6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    1. Sämtliche von der FACT Future GmbH eingegangenen Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
    2. Die Parteien werden sich bemühen, Meinungsverschiedenheiten in geeigneter Weise, z.B. durch Konsultationen, im Einvernehmen beizulegen. Keine der Parteien muss dem Gericht gegenüber solche Bemühungen oder deren Scheitern nachweisen.
    3. Erfüllungsort ist stets der Sitz der der FACT Future GmbH. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für den Sitz der FACT Future GmbH jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.
  7. Sonstiges
    1. Überschriften dieser AGB dienen nur der Übersichtlichkeit, nicht aber zu deren Auslegung.
    2. Die FACT Future GmbH und der Geschäftspartner vereinbaren strenge Vertraulichkeit betreffend alle über den jeweils anderen Vertragspartner zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, auch nach Beendigung des Rechtsverhältnisses.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.